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   BAG, 03.11.1982 - 7 AZR 250/79   

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https://dejure.org/1982,15678
BAG, 03.11.1982 - 7 AZR 250/79 (https://dejure.org/1982,15678)
BAG, Entscheidung vom 03.11.1982 - 7 AZR 250/79 (https://dejure.org/1982,15678)
BAG, Entscheidung vom 03. November 1982 - 7 AZR 250/79 (https://dejure.org/1982,15678)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 20.10.1960 - 2 AZR 554/59

    Kommanditgesellschaft - Gesellschaftsvertrag - Zustimmung der Kommanditistin -

    Auszug aus BAG, 03.11.1982 - 7 AZR 250/79
    Diese unvollständige Erforschung des wirklichen Willens der Parteien erfordert - auch bei der Auslegung eines Individual-Ar beitsvertrags - keine Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht, denn der Senat kann die vom Berufungsgericht â- unterlassene Auslegung selbst vornehmen, wenn der Sachverhalt fest steht (vgl. BAG Urteil vom 21. November 1958 - 1 AZR 107/58 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG 10, 122, 127 = AP Nr. 1 zu § 164- HGB, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 31.01.1958 - 1 AZR 477/57

    Landesarbeitsgericht - Vorschriftsmäßige Besetzung - Mitwirkender Richter -

    Auszug aus BAG, 03.11.1982 - 7 AZR 250/79
    Diese unvollständige Erforschung des wirklichen Willens der Parteien erfordert - auch bei der Auslegung eines Individual-Ar beitsvertrags - keine Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht, denn der Senat kann die vom Berufungsgericht â- unterlassene Auslegung selbst vornehmen, wenn der Sachverhalt fest steht (vgl. BAG Urteil vom 21. November 1958 - 1 AZR 107/58 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG 10, 122, 127 = AP Nr. 1 zu § 164- HGB, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 21.11.1958 - 1 AZR 107/58

    Nichttypischer Vertrag - Auslegung - Tatsachenmaterial - Erlöschen von Ansprüchen

    Auszug aus BAG, 03.11.1982 - 7 AZR 250/79
    Diese unvollständige Erforschung des wirklichen Willens der Parteien erfordert - auch bei der Auslegung eines Individual-Ar beitsvertrags - keine Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht, denn der Senat kann die vom Berufungsgericht â- unterlassene Auslegung selbst vornehmen, wenn der Sachverhalt fest steht (vgl. BAG Urteil vom 21. November 1958 - 1 AZR 107/58 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG 10, 122, 127 = AP Nr. 1 zu § 164- HGB, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77

    Erhöhung der Gehälter - Betriebseinheitliche Regelung - Grundsatz der

    Auszug aus BAG, 03.11.1982 - 7 AZR 250/79
    Nach dem arbeitsrechtlichen Gebot der Gleichbehandlung ist es dem Arbeitgeber verwehrt, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemeinen begünstigenden Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und schlecht zu stellen (vgl. u.a. BAG Urteil vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 - AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung mit weiterer Nachweisen aus Literatur und Rechtsprechung).
  • BAG, 26.11.1975 - 5 AZR 337/74

    Arbeitnehmerstatus: Berufsmusiker in einer überwiegend für eine Rundfunkanstalt

    Auszug aus BAG, 03.11.1982 - 7 AZR 250/79
    Die vom Kläger auf eine Verletzung des § 313 Abs. 3 ZPO gestützte Verfahrensrüge, das Landesarbeitsgericht habe lediglich formelhaft die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. November 1975 - 5 AZR 337/74 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Abhängigkeit wiedergegeben, obwohl der Sachverhalt im Streitfall wesentlich von dieser Entscheidung abweiche, ist unbegründet.
  • BAG, 09.04.1957 - 3 AZR 435/54

    Mittelbares Arbeitsverhältnis - Zwischenmeister - Mittelsmann - Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 03.11.1982 - 7 AZR 250/79
    Ebenfalls rechtsfehlerfrei ist die Auffassung des Landesarbeitsgerichts, ein mittelbares Arbeitsverhältnis habe schon deswegen nicht Vorgelegen, weil der hier bei als Mittelsmann in Betracht kommende Beklagte zu 2) nicht in einem Arbeitsverhältnis zur Beklagten zu 1) gestanden habe Das Landesarbeitsgericht brauchte daher auch nicht mehr zu prüfen, ob ein mittelbares Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 1) überhaupt zu der vom Kläger angestrebten Rechtsfolge geführt hätte (vgl. hierzu BAG 4, 93 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis und BAG 6 232 = AP Nr. 3 aaO).
  • BAG, 08.07.1971 - 5 AZR 29/71

    Leiharbeitsverhältnis - Leiharbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 03.11.1982 - 7 AZR 250/79
    Eine andere Gestaltung der Recht beZiehungen im Rahmen der Vertragsfreiheit ist zwar nicht aus geschlossen (vgl. auch BAG Urteil vom 8 . Juli 1971 - 5 AZR 2 9 /7 1 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Leiharbeitsverhältnis, unter 1 b der Gründe).
  • BAG, 12.07.1963 - 1 AZR 514/61

    Gesetzliche Rentenversicherung - Abführung zu weniger Beträge - Invalidenrente -

    Auszug aus BAG, 03.11.1982 - 7 AZR 250/79
    Wie das Bundesarbeitsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 12. Juli 1963 - 1 AZR 54/61 - AP Nr. 4 zu § 823 BGB Schutzgesetz, unter II der Gründe, ausgeführt hat, muß der Arbeitgeber in Zweifelsfällen sich bei der Einzugsstelle des GesamtSozialversicherungsbeitrages oder bei den einzelnen Ver sicherungsträgem oder bei dem Versicherungsamt erkundigen, ob der Arbeitnehmer der Versicherungspflicht unterliegt.
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